Zians-Haas Rechtsanwälte

Fahrerflucht - höhere Strafen seit dem 26. Juli 2007

31.07.2007

Zwei Gesetze vom 4. Juni 2007, die am 26. Juli 2007 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurden, haben die Strafen für Fahrerflucht erheblich verschärft.

Zum einen muss der Verkehrsteilsnehmer, der eine Fahrerflucht begangen hat nicht nur mit einer Gefängnisstrafe von 15 Tagen bis zu zwei Jahren und/oder einer Geldstrafe von 400 bis 5.000 € (mit 5,5 zu multiplizieren !) UND einem Fahrverbot von mindestens 3 Monaten bis zu 5 Jahren oder sogar einem definitiven Fahrverbot zu rechnen, sondern muss auf Grund der neuen Gesetzgebung auch noch die theoretische, praktische und psychologische Führerscheinprüfung ablegen.

Zum anderen liegt  das Strafmaß bei einer erneuten Fahrerflucht innerhalb von 3 Jahren, bei der er es nicht zur Verletzung oder dem Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers gekommen ist, nunmehr zwischen 400 und 5.000 € (mit 5,5 zu multiplizieren) wobei für eine erste Fahrerflucht mit einer Geldstrafe von 2000 bis 2.000 € (x 5,5) und/oder einer Gefängnisstrafe von 1 Monat bis zu 2 Jahren zu rechnen ist.

Falls die neue Fahrerflucht jedoch zu Verletzungen oder gar dem Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers führen sollte, sind die Strafen noch beträchtlicher :
- 800 bis 10.000 € Geldstrafe (x 5,5),
- und/oder eine Gefängnisstrafe von einem Monate bis zu 4 Jahren,
- und einem Fahrverbot von mindestens 3 Monaten bis zu 5 Jahren oder gar definitiv,
- und die theoretische, praktische und psychologische Führerscheinprüfung ablegen.

Diese Strafen sind somit abschreckend. Unter diesen Umständen besteht das kleinere Übel darin, nach einem Unfall vor Ort zu verbleiben...

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