Zians-Haas Rechtsanwälte

Übertretung der Ruhezeiten beim Straßentransport

18.06.2007

Übertretungen, die vor dem 11. April 2007 begangen wurden, könnten straffrei sein...

Im Transportwesen besteht eine strikte Regelung der Fahrt- und Ruhezeiten. Bei Übertretungen gibt es relatif strenge Strafen. Meist bleibt bei einmal festgestellten Übertretungen wenig zu argumentieren...

Für Übertretungen, die vor dem 11. April 2007 begangen wurden, gibt es indessen gute Nachrichten.

In Folge eines Versehens bei der Abfassung des Königlichen Erlasses vom 14.7.2005, der den vorherigen K.E. vom 13.7.1984 ersetzt hat, wurde eine Bestrafung für die Übertretungen auf einem anderen Staat der EU oder einem anderen Drittland vorgesehen und somit nicht für Übertretungen, die in ... Belgien begangen wurden !

Dieser Fehler wurde erst mit einem K.E. vom 9.4.2007 (in Kraft ab dem 11.4.2007) korrigiert.

Mit Erfolg wurde in den letzten Monaten vor mehreren Gerichten ein Freispruch für Übertretungen, die vor dem 11.4.2007 liegen, erzielt. In der Tat gibt es ein Prinzip im Strafrecht, das besagt, dass bei einer Gesetzesänderung immer die günstigste Regelung anzuwenden ist. Im vorliegenden Fall ist die günstigste Regelung natürlich, diejenige, die keine Strafe vorsieht...

Diese Rechtsprechung könnte somit die Rettung für "alte" Vorfälle bedeuten...

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