Zians-Haas Rechtsanwälte

Hat Ihr Bauunternehmer Sozial- oder Steuerschulden ?

14.05.2008

Bitte prüfen, da ansonsten solidarische Haftung entsteht !

Bislang war es wichtig zu prüfen, ob der Bauunternehmer einregistriert war, um eine Haftung für dessen Steuer- und/oder Sozialschulden zu vermeiden. Diese Einregistrierung ist nunmehr noch erforderlich, um in den Genuss des reduzierten MwSt-Satzes von 6 % zu gelangen.

Nunmehr muss der Kunde des Bauunternehmers prüfen, ob dieser gegebenenfalls Sozialschulden hat. Falls dem so sein sollte, muss der Kunde 35 % des Rechnungsbetrages (Betrag ohne MwSt) an das Landesamt für Sozialsicherheit (LSS) abführen (Kontonummer : 679-0000192-95.

Diese Verpflichtung gilt nur für Arbeiten, die dem Betrag von 7.143 € entsprechen oder überschreiten.

Die Informationen zu den eventuellen Sozialschulden findet man auf folgender Website : www.socialsecurity.be.

Da derzeit für den Kunden noch keine Möglichkeit besteht, die Existenz von Steuerschulden zu prüfen, kann die solidarische Haftung für offene Steuerforderung derzeit nicht geltend gemacht werden.

Falls ein Kunde die erforderlichen Abzüge im Bedarfsfall nicht vornimmt, ist er gegenüber dem LSS bis zum Rechnungsbetrag für die entsprechenden Sozialschulden haftbar.

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