Zians-Haas Rechtsanwälte

Staatsrat - Bezahlt der Verlierer den Anwalt ?

08.05.2008

Der Staatsrat hat am 4.3.2008 entschieden, dass das Gesetz vom 21.4.2007, das seit dem 1.1.2008 in Kraft, ist nicht für Verfahren vor dem Staatsrat gilt.

Seit dem 1.1.2008 muss der Verlierer die Anwaltskosten der Gewinners in größerem Maße tragen.

Der Staatsrat hat entschieden, dass diese Regelung nicht auf Verfahren vor dem Staatsrat anwendbar ist.

Falls ein Bürger ein Verfahren vor dem Staatsrat gewinnt, ist er somit dazu verpflichtet, die Anwaltskosten im Rahmen eines Zivilprozesses als Schadensposten geltend zu machen.

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