Zians-Haas Rechtsanwälte

Klage vor dem Staatsrat : unterbricht Verjährungsfrist

22.08.2008

Auf Grund eines Gesetzes vom 25.7.2008 (Staatsblatt vom 22.8.2008)unterbricht die Klage vor dem Staatsrat die Verjährungsfrist. Dies gilt auch für vorher eingereichte Klagen.

Eine Nichtigkeitsklage vor dem Staatsrat zielt in der Regel darauf ab, eine Verwaltungshandlung für nichtig erklären zu lassen. Der Staatsrat ist nicht dazu befugt, Schadenersatzforderungen zu beurteilen. Falls eine Verwaltungshandlung vom Staatsrat für nichtig erklärt wird, müssen die eventuellen Schadenersatzforderungen vor den ordentlichen Gerichten gestellt werden.

In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass die Urteile des Staatsrats erst viele Jahre später verkündet werden. In vielen Fällen hat dies dazu geführt, dass Haftungsklagen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig waren, da auf Grund eines Gesetzes vom 17.7.1991 derartige Forderungen 5 Jahre nach der strittigen Handlung verjähren...

Um diese Verjährung zu vermeiden, mussten oft rein vorsorglich Haftungsklagen bei den Gerichten eingereicht werden.

Um diese unnötigen Prozeduren zu vermeiden, hat der Gesetzgeber nunmehr entschieden, dass die Klage vor dem Staatsrat von Rechts wegen eine verjährungsunterbrechende Wirkung hat. Dies gilt sogar für die Klagen, die eigentlich auf Grund des Gesetzes vom 17.7.1991 als verjährt anzusehen sind. Eine Ausnahme gilt nur in dem Fall, wo ein Gericht eine derartige Haftungsklage bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung als verjährt erklärt hat.

Das grundlegende Übel in dieser Materie ist jedoch noch nicht behoben : der Staatsrat hat eine derart großen Rückstand, dass Urteile oft nicht in einer vernünftigen Fristen ausgesprochen werden können. Seit dem 1.6.2008 gibt es zwar eine Gesetzesänderung, die zu einer Beschleunigung der Verfahren führen sollte, aber konkrete Auswirkungen davon sind noch nicht zu bemerken. Der Belgische Staat ist im Übrigen für diesen Rückstand verurteilt worden. Die jetzt erfolgte Gesetzesänderung ist auf jeden Fall begrüßenswert.  Es bleibt nur zu hoffen, dass der Staatsrat in Kürze innerhalb einer angemessenen Frist verkündet, so dass diese Gesetzesreform in einem gewissen Sinne überflüssig wird...

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