Zians-Haas Rechtsanwälte

Patente in Belgien - auch in deutscher Sprache

05.01.2009

Europäische Patente können nunmehr auch mit deutscher Übersetzung in Belgien anerkannt werden.

Für die Patente, die nach dem 13. Dezember 2007 hinterlegt worden sind, ist es möglich, die Anerkennung Europäischer Patente anzufragen, indem nur eine deutsche Übersetzung hinterlegt wird. Der Gebrauch der französischen oder niederländischen Sprache ist somit nicht mehr erforderlich.

Diese Regelung kann zu einer schnelleren und kostengünstigeren Aktenverwaltung führen (z.B. wenn ein in englischer Sprache abgefasstes Patent in Belgien und in einem anderen Land (z.B. Österreich) zu hinterlegen ist oder falls es sich um ein Patent ... in deutscher Sprache handelt.

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