Zians-Haas Rechtsanwälte

Ausländerrecht – Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 4.11.2010 – Familienzusammenführung

05.11.2010

Ausländer, die über eine Aufenthaltserlaubnis in Belgien verfügen, können einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Eine positive Antwort würde dazu führen, dass die engsten Verwandten (in diesem Falle Ehepartner) eine Aufenthaltsgenehmigung in Belgien erhalten würden.

Das Verfahren bezüglich dieser Anfrage unterscheidet zwischen zwei Situationen:

1.      Ein Ausländer beantragt die Familienzusammenführung mit seinem Ehepartner europäischer oder belgischer Herkunft.

2.      Ein Ausländer beantragt die Familienzusammenführung mit einem Ausländer, der keiner europäischen Herkunft ist, jedoch eine Aufenthaltserlaubnis in Belgien besitzt

In beiden Fällen muss der Ausländer eine Anfrage beim belgischen Konsulat oder der belgischen Diplomatie in seinem Land stellen.

Wird die Familienzusammenführung mit einer Person belgischer oder europäischer Herkunft beantragt, dann muss die Entscheidung innerhalb der kürzesten Frist getroffen werden. Allerdings wird diese Frist nicht genauer definiert.

Bei der Anfrage auf Familienzusammenführung mit einer nicht europäischen Person muss die Entscheidung spätestens innerhalb einer Frist von 9 Monaten getroffen werden. Anderenfalls wird die Aufenthaltsgenehmigung automatisch erteilt. Man sieht also eine doppelte Garantie vor. Erstens weiß man innerhalb welcher Frist man eine Antwort erhalten muss, zweitens erhält man automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung falls, keine Entscheidung in dieser Zeitspanne getroffen wurde.

Der Verfassungsgerichtshof urteilte, dass es keinen objektiven Grund gibt, diese Garantie nicht auch den Personen zu gewähren, die eine Familienzusammenführung mit einer Person belgischer oder europäischer Herkunft beantragen. Beide Situationen erfordern eine schnelle Lösung, und beide Situationen müssen Konsequenzen im Falle einer nicht rechtzeitigen Entscheidung vorsehen.

Der Gesetzesgeber wird mit diesem Urteil dazu aufgefordert, diese Lücke im Gesetz zu schließen und die oben genannte Garantie in beiden Situationen zu gewähren.

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