Zians-Haas Rechtsanwälte

Ab wann ist eine Alimentenzahlung steuerlich absetzbar?

17.10.2012

Vereinbarung ausreichend, auch ohne Gerichtsurteil.

Nicht selten haben Eltern mit dem Problem zu kämpfen, dass sie sich auch nach der Trennung noch gut genug verstehen, um die notwendigen Absprachen bezüglich ihrer Kinder außerhalb der Gerichte zu treffen. Glücklicherweise muss man sagen: sowohl für die Eltern, denen viel Ärger und Nerven erspart bleiben, als auch für die Gerichte, die ohne Zweifel mit immer mehr Anfragen konfrontiert werden und so einen Justizstau ins Auge sehen müssen.

Alimenten zahlen ist aber nur ein Teil der Medaille. Die Kosten tragen sich leichter, wenn diese Zuwendungen an die Kinder auch steuerlich in Abzug gebracht werden können.

Die Steuerverwaltung ist oftmals sehr zurückhaltend in ihrer Interpretation des Gesetzes.

Der Appellationshof Brüssel hat mit einem Entscheid vom 7. Januar 2012 geurteilt, dass die Absetzbarkeit der Alimentenkosten nicht von einem Urteil abhängig gemacht werden können.

Außerdem wurde durch den Entscheid bestätigt, dass im Prinzip Alimente auch in Natura erbracht werden können. Im konkreten Fall ging es um die Zurverfügungstellung einer Wohnung.

Dem Steuerpflichtigen wurde dennoch die Abzugsfähigkeit verwehrt, da er seinen Zahlungsverpflichtungen (nämlich die Weiterzahlung des Hauskredits) aus einem Urteil nicht mehr nachkam und diese Verpflichtung durch die Leistung in Natura ersetzt hatte, die er nunmehr steuerlich geltend machen wollte.

Der Hof kam deshalb zum Schluss, dass die Zurverfügungstellung der Wohnung nicht gratis und ohne Bedingung war und somit nicht als freiwillige Alimentenzahlung gelten konnte.

<< zurück