Zians-Haas Rechtsanwälte

Mehrwertsteuerbescheingiung: ohne Stress am Zoll vorbei

02.07.2012

Wer nicht die Beschlagnahmung und Stilllegung eines Firmenfahrzeuges riskieren will, sollte die Bescheingiung beantragen.

In der letzten Zeit haben die belgischen Behörden die Kontrollen auf im Ausland angemeldete Fahrzeuge, die durch in Belgien wohnhafte Personen gesteuert werden, verstärkt. Vor allen Dingen die Zollbehörden scheinen sich auf diese Art Kontrollen spezialisiert zu haben.

Die Behörden sind nicht immer zimperlich, wenn es darum geht, Fakten zu schaffen. Wer keine Bescheinigung vorzeigen kann, riskiert sein Fahrzeug sofort stehen lassen zu müssen. Der PKW wird sichergestellt und „zurückbehalten“, also beschlagnahmt, es sei denn, der komplette Betrag der Steuern, Zuschläge und Strafen wird auf der Stelle bezahlt.

Wer nicht genügend Bargeld dabei hat, muss sich von einem Verwandten oder Bekannten zum nächsten Bankautomaten bringen lassen, um das Fahrzeug „auszulösen“.

 Diesen Stress und Ärger kann man sich ersparen, in dem rechtzeitig die sogenannte „Bescheinigung“ beantragt wird.

Mittels Formular (Deutsch oder Französisch), muss der Arbeitgeber oder Selbständige beim Mehrwertsteueramt, welches zuständig ist für den Wohnsitz der Person, die das Fahrzeug in Belgien auch privat nutzt, den Antrag stellen.

Achtung: Auch wenn die dem Formular beigefügten „Allgemeinen Bedingungen“ es nicht unbedingt vermuten lassen: auch der Selbständige oder der Geschäftsführer, der keinen Arbeitsvertrag hat, kann eine Bescheinigung erhalten.

Das System wirft zwar noch viele Fragen auf, wie z.B. das Problem, dass für eine Person nur eine Bescheinigung ausgestellt wird, oder für ein Fahrzeug nur eine Bescheinigung, aber hier scheint langsam Bewegung in die Verwaltungspraxis zu kommen.

Wenn eine Bescheinigung vorliegt, so dürfen auch zusammenwohnende Ehepartner oder zusammenwohnende Kinder (insofern sie noch finanziell von den Eltern abhängig sind), mit dem Fahrzeug in Belgien fahren.

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