Zians-Haas Rechtsanwälte

Appellationshof Antwerpen lässt OP-Kosten und Hörprothese zumindest teilweise als Kosten gelten

04.09.2013


Foto: © Hans Snoek, pixelio.de

Ein Freiberufler ließ sich eine Hörprothese ins Ohr einsetzen. Er wollte die Kosten als Berufskosten geltend machen; mit Erfolg.

Sowohl das Gericht Erster Instanz als auch der Appellationshof Antwerpen (Entscheid vom 11.09.2012) gaben dem Steuerpflichtigen im Prinzip Recht.

Es blieb die Frage zu klären, wie viel der Kosten als berufliche und nicht private Kosten anzusehen sind. Der Hof ging von einer Aufteilung 50/50 aus und erlaubte der Gesellschaft, über die der Freiberufler seine Tätigkeit ausübt, den entsprechenden Betrag steuerlich geltend zu machen.

Wir gehen davon aus, dass auch andere Prothesen, die zur Ausübung des Berufes nützlich bzw. notwendig sind, steuerlich geltend gemacht werden können, wie z.B. Brillen. Aber wie sieht es aus mit Zahnprothesen oder Haarimplantate, etc.?

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