Zians-Haas Rechtsanwälte

Warten oder noch schnell einen Antrag nach altem Gesetz einreichen?

25.04.2013

Steueramnestie ist zeitlich begrenzt und bietet (neue) Vorteile. Aber auch die alte Prozedur hat ihre Vorteile. Informieren Sie sich schnell...


Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) /pixelio.de

Es gibt seit 2004 ein Gesetz zur Steuerregularisierung. Der Staat bezweckt damit, am Fiskus vorbeigeschleuste Einkommen zu legalisieren gegen einen relativ moderaten Steuertarif.

Seit der Ankündigung der Aufgabe des Bankengeheimnisses in Belgien und in einigen europäischen Ländern, hat die Nervosität bei Steuersündern zugenommen.

Nunmehr liegt seit Ostern ein Gesetzesvorprojekt vor, mit dem Belgien eine neue aber dafür letzte Runde in der Steuerregularisierung einläuten will. Zurzeit ist es nur möglich auf die Berichte zu diesem Vorprojekt zu stützen. Es gibt keinerlei Garantie, dass es nicht noch wesentliche Änderungen geben wird.

Bislang war es möglich einfache Steuerhinterziehung zu regularisieren (und dies noch bis zum Inkrafttreten der neue Regelung, d.h. voraussichtlich 02.07.2013). Dazu wird ein Antrag bei der eigens dafür eingerichteten Kontaktstelle eingereicht. Bislang war es aber nicht möglich schwere Steuerhinterziehung zu regularisieren und auf keinen Fall Verstöße gegen das Geldwäschegesetz.

Der Steuerpflichtige zahlt die hinterzogene Steuer, deren Satz bei nicht beruflichen Einkünften um zehn Strafpunkte erhöht wird. Wer also Zinseinkünfte hinterzogen hat, zahlt 15%+10%= 25% als einmalige Abgabe.

Die neue Regelung weicht in folgenden Punkten von der alten ab:

-der Strafzuschlag beträgt 15%;bei schwerem und organisiertem Steuerbetrug beläuft er sich sogar auf 20%;

-auch hinterzogenes Einkommen wird mit einem Strafzuschlag belegt;

-auch schwere und organisierte Steuerhinterziehung kann amnestiert werden, jedoch bleiben andere Verstöße gegen das Geldwäschegesetz weiterhin außen vor;

-selbst steuerlich verjährte Beträge können regularisiert werden; dadurch wird vermieden, dass z.B. auf Grund des Geldwäschegesetzes noch strafrechtliche Verfolgungen drohen;

-steuerrechtlich verjährtes Kapital wird zu 35% besteuert;

-das Gesetz sieht ausdrücklich die Regularisierung von Lebensversicherungen zu 35% Abgabe vor; dies ermöglicht die Amnestie für Lebensversicherungen, die auf ein mit Schwarzgeld aufgebautem Kapital beruhen;

-einfacher Mehrwertsteuerbetrug wird mit dem normalen MWSt-Satz, erhöht um 15% besteuert; wenn die Regularisierung ebenfalls für die Einkommensteuer gefragt wird, so ist kein Strafsatz vorgesehen.

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