Zians-Haas Rechtsanwälte

Big Brother… Auslandskonten im Visier der belgischen Finanzbehörden

05.06.2015

Ausführungserlass macht Angaben über Auslandskonten zur Pflicht.

Bislang wurde dem Steuerpflichtigen in Belgien auferlegt, anzugeben, ob er Konten im Ausland hat.

Seit dem königlichen Erlass vom 3. April 2015 muss der Steuerpflichtige mit der Steuererklärung für das Steuerjahr 2015 nicht nur ankreuzen, ob er ausländische Konten besitzt, sondern muss auch erklären, dass er eine konforme Meldung an die zentrale Kontaktstelle bei der Belgischen Nationalbank eingereicht hat.

Die Modalitäten findet man auf der Websteite der Nationalbank: (https://www.nbb.be/de/praktische-modalitaten-fur-die-meldung-von-im-ausland-eroffneten-konten-die-zentrale-kontakt-stelle)

Die Meldung muss vor dem 30.06.2015 erfolgen. Es gelten längere Meldefristen für die Einreichung der Steuererklärung mittels tax-on-web oder durch einen Bevollmächtigten.

Im Prinzip muss der BIC-Kode angegeben werden oder, falls es einen solchen nicht gibt, die vollständige Adresse des ausländischen Finanzinstituts. Ferner muss das Land, in dem das Konto eröffnet wurde und das Steuerjahr, seit dem es existiert, angegeben werden.

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