Immobilienleasing unter Anwendung der MWSt? Nur wenn die Kaufoption beim Leasingnehmer bleibt
26.04.2017Kassationshof bestätigt strikte Auslegung der Bedingungen
Im Prinzip unterliegt die Vermietung von Immobilien nicht der Mehrwertsteuer (Art. 44,§3,2° MWStGB).
Das Immobilienleasing ist eine Ausnahme zu diesem Prinzip. Die Anwendungsbedingungen sind im K.E. Nr. 30 sowie im Rundschreiben AFER 10/2007 eingehend beschrieben.
Angesichts der hohen Investitionen lohnt sich, der Mehrwertsteuer unterworfen zu sein, um so diese Kosten nicht vorfinanzieren zu müssen.
Eine der Anwendungsbedingungen ist, dass der Leasingnehmer am Ende des Vertrages über die Möglichkeit verfügt, die Immobilie zu einem festgelegten Preis zu kaufen.
Eine Übertragung der Kaufoption ist laut Verwaltungsmeinung nicht möglich, ansonsten verfällt die Mehrwertsteuerpflicht und das Leasing wird zur einfachen Vermietung ohne Mehrwertsteuer.
In einem konkreten Fall hatte der Appellationshof Brüssel über die Nachbesteuerung eines Leasinggebers zu befinden. Das Gebäude war zwar mittels Leasingvertrag zur Verfügung gestellt worden, die Kaufoption wurde aber später auf einen Dritten übertragen.
Der Leasinggeber sah sich mit der Regularisierung, d.h. die Rückforderung der vollständigen Vorsteuer, die er am Anfang des Leasingvertrages zurückerstattet erhielt, konfrontiert.
Der Appellationshof bestätigte die Lesart der Verwaltung. Der Kassationshof hat diese Sichtweise in einem Entscheid vom 22. April 2016 nochmals bekräftigt.