Zians-Haas Rechtsanwälte

Wie verzichte ich auf einen Nachlass?

23.11.2017

Ein Nachlassverzicht kann seit dem 03.08.2017 nur mehr bei einem Notar beurkundet werden.

Vorher bestand noch die Möglichkeit, den Verzicht auf einen Nachlass beim Gericht erster Instanz beurkunden zu lassen.

Übrigens ist ein solcher Erbschaftsverzicht beim Notar kostenlos, wenn das Nettoaktiva des Nachlasses sich auf weniger als 5.000 € beläuft. 

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