Zians-Haas Rechtsanwälte

luxemburgische Verwalter doch nicht mehrwertsteuerpflichtig

03.07.2017

Entwarnung für normale Bezüge des Geschäftsführers

Im Februar schreckten wir die in Belgien lebenden Geschäftsführer und Verwalter von luxemburgischen Gesellschaft mit der Meldung auf, dass die Steuerverwaltung von ihnen die Abführung von Mehrwertsteuer verlangt. Dies hätte zur Folge gehabt, dass sie sich auch der Mehrwertsteuer in ihrem Wohnsitzland anschließen müssten.

Inzwischen hat sich die luxemburgische Verwaltung aber dahingehend geäußert, dass sie die normalen Entlohnungen eines Verwalters NICHT als mehrwertsteuerpflichtig ansieht. Somit kann Entwarnung gegeben werden.

Anders verhält es sich aber bei z.B. Sitzungsgelder und Tantiemen.

<< zurück