Zians-Haas Rechtsanwälte

Fällt das Vermieten von Ferienappartements unter die Anwendung der Mehrwertsteuer?

07.02.2018

Was unterscheidet Hoteldienstleistungen von Vermietung von Ferienwohnungen?

Für den Vermieter kann dies äußerst interessant sein, nämlich dann, wenn er hohe Investitionen (mit Mehrwertsteuer) getätigt hat. Diese könnte nämlich sofort als Vorsteuer zurückgefordert werden und der Finanzierungsbedarf vermindert sich um ca. ein Fünftel.

 

Der Kassationshof kassierte 2012 einen Entscheid aus Lüttich. Dieser hatte entschieden, dass nur die Leistungen mehrwertsteuerpflichtig sind, die denen des Hotelsektors nahe kommen, sowohl was die Art als auch den Umfang der Leistungen angeht.

 

Der Fall wurde an den Appellationshof Brüssel überwiesen und dieser hat am 7. November 2017 seinen Entscheid gefällt. Aus den Tatsachen, dass eine möblierte Wohnung für eine kurze Dauer zur Verfügung gestellt wird und dass Nebenleistungen erfolgen, wie Strom und Endreinigung, zieht der Hof den Schluss, dass es sich um eine mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistung (Zurverfügungstellung von möblierten Wohnungen) handelt und nicht um befreite Leistungen (Immobilienvermietung).

 

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