Zians-Haas Rechtsanwälte

Strengere Strafen bei Fahrerflucht oder Fahren ohne Führerschein

04.04.2018

Der Gesetzgeber hat die Strafen für Fahrerflucht oder Fahren ohne Führerschein verschärft. Diese Strafen fallen seit dem 15.02.2018 folgendermaßen aus:

  1. Fahrerflucht:

Es wird unterschieden zwischen Unfällen mit ausschließlich materiellen Schäden, mit körperlichen Schäden und mit Todesfolge.

Vorher unterschied man nur zwischen den beiden ersten Kategorien. Das Strafmaß war somit theoretisch identisch für die Fahrerflucht, unabhängig von der Tatsache, ob das Unfallopfer infolge des Unfalls verstarb. Dies wurde nun nuanciert.

Auch der Wiederholungsfall kann nun strenger bestraft werden.

Die Strafen zur Ahndung der Fahrerflucht sehen somit wie folgt aus:

  1. Fahrerflucht bei Unfällen mit ausschließlich materiellen Schäden: Gefängnisstrafe von 15 Tagen bis zu 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 1.600 € - 16.000 €. Zusätzlich ist ein Fahrverbot möglich.
  2. Fahrerflucht bei Unfällen mit körperlichen Schäden: Gefängnisstrafe von 15 Tagen bis zu 3 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 3.200 € - 40.000 € und ein Fahrverbot von mindestens 3 Monaten. Der Führerschein wird zudem erst dann zurückerstattet, wenn man gewisse Prüfungen und Untersuchungen absolviert.
  3. Fahrerflucht bei Unfällen mit Todesfolge: Gefängnisstrafe von 15 Tagen bis zu 4 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 3.200 € - 40.000 € und ein Fahrverbot von mindestens 3 Monaten. Der Führerschein wird zudem erst dann zurückerstattet, wenn man gewisse Prüfungen und Untersuchungen absolviert.
  4. Wiederholungstäter: Für den Unfall mit Fahrerflucht, der sich innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren seit der letzten Verurteilung wegen Fahrerflucht ereignet, sind folgende Strafen vorgesehen: Gefängnisstrafe von 1 Monat bis zu 4 Jahren und/oder eine Geldstrafe von 3.200 € - 40.000 € für Fahrerflucht nach einem Unfall mit ausschließlich materiellen Schäden. Hatte der Unfall körperliche Schäden oder den Tod des Unfallopfers zur Folge, wird diese Strafe auf eine Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu 8 Jahren und/oder einer Geldstrafe von 6.400 € - 80.000 € erhöht.

 

    II. Fahren ohne Führerschein

Auch wenn man ein Fahrzeug steuert, ohne Inhaber des für dieses Fahrzeug gültigen Führerscheins zu sein, riskiert man nunmehr theoretisch eine Gefängnisstrafe von 8 Tagen bis zu 2 Jahren und/oder eine Geldbuße 1.600 € bis zu 16.000 €

Sollte man ein Fahrzeug trotz auferlegtem Fahrverbot steuern, riskiert man ebenfalls eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten bis zu 2 Jahren und oder eine Geldstrafe von 1.600 € bis 16.000 € sowie ein Fahrverbot von mindestens 3 Monaten.

Bei Wiederholung innerhalb von 3 Jahren werden diese Strafen verdoppelt.

 

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