Zians-Haas Rechtsanwälte

Kontrollen von ausländischen Nutzfahrzeugen (Lieferwagen)

25.05.2018

Welle von Kontrollen reißt nicht ab

Seit längerem kontrollieren die Kontrolldienste der Wallonischen Region konsequent im Ausland angemeldete Fahrzeuge, ob ggf. in Belgien gemeldete Personen am Steuer sitzen. Bei nicht konformer Nutzung der PKW, wird mit sofortiger Einziehung des Fahrzeuges gedroht.

 

Nunmehr wurde bekannt, dass auch Nutzfahrzeuge, z.B. Lieferwagen kontrolliert werden.

Im Prinzip muss jeder in Belgien eingetragener Einwohner, der ein ausländisches Firmenfahrzeug fährt, eine Bescheinigung vorweisen können. Dies gilt auch für Nutzer eines Firmennutzfahrzeuges. Bislang wurde dies aber nicht regelmäßig kontrolliert.

 

Auf Nachfrage bestätigte der Öffentliche Dienst der Wallonie (ÖDW), dass es aber für Pool-Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die durch im Wechsel durch mehrere Personen genutzt werden, möglich ist, eine einzige Bescheinigung pro Fahrzeug auszustellen.

 

Diese Bescheinigung würde somit für das besagte Fahrzeug eine Liste von Personen aufführen, die berechtigt sind, mit dem Fahrzeug zu fahren (ggf. auch privat).

Es ist anzuraten, diese Bescheinigung zu erstellen, selbst wenn der Fahrer das Fahrzeug weder außerhalb der Arbeitszeiten nutzt, noch zur Hin- oder Rückfahrt zur Arbeitsstelle (Sitz des Unternehmens, Kunden oder Baustelle).

 

Der Arbeitsvertrag muss sich ebenfalls im Fahrzeug befinden. Bei gemeinsam genutzten Fahrzeugen wird angeraten, dass jeder Fahrer seinen Vertrag selbst mitführt. Der Vertrag muss sich aber (laut ÖDW) auf jeden Fall bei der Kontrolle im Fahrzeug befinden.

 

Modell einer Bescheinigung

<< zurück