Zians-Haas Rechtsanwälte

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsvertrag auf dem Bierdeckel?

Ein Arbeitsvertrag kann vollkommen formfrei abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitsverträge als Rechtsgrundlage für das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.

Ein Arbeitsvertrag kann sicherlich auf gleich welchem Stück Papier abgeschlossen werden. Dies dürfte jedoch nicht sehr ratsam sein, da die Komplexität des Arbeitsrechts manchmal ausführlichere Bestimmungen erfordert.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich dessen bewusst sein, dass viele zweckdienliche Klauseln (Umlegung von Ausbildungskosten, nachvertragliches Konkurrenzverbot, ...) nur dann gültig sind, wenn sie schriftlich festgehalten worden sind. Dabei ist dann oft peinlich genau darauf zu achten, dass diese Vereinbarungen den zwingenden gesetzlichen Rahmen nicht überschreiten, da dies zu deren Unwirksamkeit führen kann.


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