Zians-Haas Rechtsanwälte

Asyl- und Ausländerrecht

-Asyl-Antragsteller – Habe ich Rechte ?

Der Asylbewerber hat ein Recht auf Wohnung und Verpflegung.  Dies beinhaltet in der ersten Phase der Prüfung des Asylantrages, dass er in einem Asylbewerberheim untergebracht ist und dort auch verpflegt wird.  Diese Situation wird so lange beibehalten wie  sein Antrag nicht positiv beschieden wird.  Ab dem ersten positiven Bescheid (Annehmbarkeit des Antrages) kann er in Belgien arbeiten. 

Selbst wenn der Asylantrag endgültig abgelehnt wurde, müssen die Sozialhilfezentren für die medizinische Hilfe aufkommen, auch wenn sie ansonsten keine weitere materielle oder finanzielle Hilfe mehr leisten muss.


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