Zians-Haas Rechtsanwälte

Miet-, Pacht- und Immobilienrecht

Mietvertrag per Handschlag? 

Ein mündlicher Mietvertrag (außer bei Wohnmietverträgen, siehe hier) ist gültig. Auf diesen Vertrag sind die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar, die die jeweilige Materie regeln. Die mündlich getroffenen Absprachen sind oft nur sehr schwierig zu beweisen, was per Definition zu unnötiger Unsicherheit und Streit führen kann. 

Standardverträge sollte auch nicht ohne vorherige Beratung abgeschlossen werden, da die Tragweite der diversen Klauseln oftmals nur nach einer Beratung und Analyse der persönlichen Bedürfnisse abgeschätzt werden kann.


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