Zians-Haas Advocaten
Zians-Haas Rechtsanwälte

Gesellschaftsrecht

VoG – Anpassung der Satzungen

Mitte 2003 trat ein Gesetz in Kraft, dass die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht neu regelt.  Nach diesem Gesetz müssen einige wichtige Änderung in die Statuten der Vereinigungen eingefügt werden.  Die Frist um sich mit dem Gesetz in Einklang zu bringen ist aber bereits abgelaufen.

Die wichtigen Änderungen betreffen u.a.:

- die Angabe der genauen Adresse des Sitzes der Vereinigung sowie den zuständigen Gerichtsbezirk;

- die Zielsetzung bzw. den Zweck der Vereinigung;

- die Beschreibung der Befugnisse der Vertretungsberechtigten und wie sie ausgeübt werden (einzeln oder im Kollegium);

- die Beschreibung der Bestellung der Kommissare;

- den Höchstsatz der Mitgliederbeiträge;

- die Zweckbestimmung des Vermögens der Vereinigung im Falle der Auflösung.

Falls diese Punkte noch nicht angepasst sind so raten wir dringend, sich des Problems anzunehmen und ein Gespräch mit uns zu führen.

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