Zians-Haas Advocaten
Zians-Haas Rechtsanwälte

Versicherungsrecht

Verjährung: Wann ist es zu spät?

Jedes Recht kann auch verjähren.  Dabei kann es sich um eine Verjährung auf Grund eines Ersitzens beim Grundeigentum handeln oder aber um den Verlust eines Rechtes durch einfachen Ablauf einer Frist, die das Gesetz bestimmt.

Neben der allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren für dingliche Rechte und von 10 Jahren aus schuldrechtlichen Ansprüchen gibt es noch eine ganze Reihe von besonderen Verjährungsfristen.  So verjähren Haftungsforderungen innerhalb von fünf Jahren.

Es reicht somit nicht, Recht zu haben und dies auch noch beweisen zu können.  Die Forderung muss auch rechtzeitig eingeklagt werden, um die Verjährung zu unterbrechen.

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