Zians-Haas Rechtsanwälte

Das Bankenjahr dauert ... 360 Tage

21.11.2008

Ein Kassationsentscheid vom 11. September 2008 bestätigt, dass eine Bank ihre Abrechnungen im Prinzip auf Grund von 360 Tage erstellen darf.

Es ist bei Banken üblich, dass die Abrechnungen auf einer 360-Tage-Grundlage erstellt werden.

Der Kassationshof musste darüber entscheiden, ob dieser Gebrauch von Rechts wegen anwendbar ist.

Der belgische Kassationshof hat, dass eine übliche Klausel auf eine Vertragsbeziehungen anwendbar ist. Falls die Vertragsparteien diesen Gebrauch nicht ausdrücklich ausschließen, implizit der Anwendung dieses Gebrauchs zustimmen.

<< zurück