Zians-Haas Rechtsanwälte

Allgemeine Bedingungen der Rechtsanwaltskanzlei Zians & Haas

 

Stand : 01.01.2023

 

Allgemeine Bedingungen der Rechtsanwaltskanzlei Zians & Haas

 

  1. Anwendung der vorliegenden Vertragsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen sind auf die Rechtsbeziehung zwischen der Kanzlei Zians & Haas und dem Mandanten anwendbar, es sei denn, es bestehen abweichende schriftliche Vereinbarungen.

 

  1. Honorare und Kosten

Insofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, werden sämtliche Leistungen der Kanzlei auf Basis eines Stundensatzes von 180 € zzgl. Mehrwertsteuer (=217,80 € mit MWSt.) abgerechnet. Je nach Schwierigkeitsgrad der Akte, deren Dringlichkeit oder des Streitwerts, wird ein anderes Honorar vereinbart.

Bei Erfolg, oder wenn dem Klienten bedeutende Vorteile verschafft werden, wird zusätzlich ein Erfolgshonorar nach den nachfolgenden Regeln berechnet:

-          20 % des Streitwertes, wenn dieser unter 5.000 € liegt;

-          10 % des Streitwertes, der über 5.000 € liegt.

Die Büroauslagen, d.h. Anlegen der Akte (55 €= 66,55 € mit MWSt.), Archivieren (35 €= 42,35 € mit MWSt.), Briefe und e-Mails (10 € pro Seite = 12,21 € mit MWSt.), Kopien und Fax (0,40 € pro Seite= 0,484 € mit MWSt.), Telefon (nach Aufwand), Fahrtkosten (0,60 €/km = 0,726 € mit MWSt.), Gerichts- und Vollstreckungskosten (nach Aufwand), Übersetzungen (nach Aufwand), usw. werden zusätzlich berechnet.

Gegebenenfalls behalten wir uns das Recht vor, für Kopien, Fax und Telefon einen Pauschalbetrag von 10% der Korrespondenzkosten in Rechnung zu stellen.

Die vorgenannten Beträge sind zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

In regelmäßigen Abständen werden dem Mandanten Zwischenabrechnungen über die erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt oder Honorar- und Kostenvorschüsse angefragt.

Der Mandant gibt sein Einverständnis dazu, dass der Rechtsanwalt vom erhaltenen Drittgeld die Beträge einbehalten darf, die notwendig sind um Vorschüsse oder Honorarrechnungen zu bezahlen. Der Mandant wird hierüber informiert.

 

  1. Berufsgeheimnis und Bearbeitung der Akten

Die Kanzlei Zians & Haas bearbeitet die ihr anvertrauten Akten in Teamarbeit unter den Rechtsanwälten. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung wird die Akte durch einen der Anwälte der Kanzlei oder eines der angeschlossenen Netzwerke bearbeitet.

Das Berufsgeheimnis gilt selbstverständlich für jeden dieser Anwälte. Das Personal der Kanzlei ist ebenfalls dem Berufsgeheimnis des Anwalts unterworfen.

Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass der Rechtsanwalt die Wahl des Gerichtsvollziehers, des Übersetzers oder jedes anderen intervenierenden Spezialisten (z.B. Notar, Sachverständiger, Buchhalter etc.) trifft.

Anwaltskorrespondenz ist im Prinzip vertraulich. Wenn der Rechtsanwalt sich entschließt, solche Briefe an den Mandanten weiterzuleiten, verpflichtet sich Letzterer, den vertraulichen Charakter zu wahren und die Schriftstücke keinesfalls zu verwenden, auf welche Art auch immer.

 

      4. Besonderheiten bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern

Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen eine Frist von 14 Kalendertagen zu, um die Vertragserklärung, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. Brief, E-Mail) zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Kalendertage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Das Widerrufsrecht des Kunden ist bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Kanzlei Zians & Haas ausgeschlossen.

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung des Dienstleistungsvertrages vor Ende der erwähnten Widerrufsfrist begonnen hat.

Der Kunde bestätigt durch die Annahme dieser Bedingungen ausdrücklich, dass die Erbringung der Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll.

 

 

  1. Informationspflicht und Fristen

Der Mandant hat die Verpflichtung, seinem Rechtsanwalt während der Dauer des Mandates alle zweckdienlichen Informationen und Dokumente oder Sachverhalte auf Anfrage oder aus Eigeninitiative weiterzuleiten.

Der Mandant haftet selbst für etwaige Schäden und Nachteile, die sich aus der verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Übermittlung dieser Informationen, Dokumente oder Sachverhalte ergeben. Diesbezüglich entlastet er ausdrücklich seinen Rechtsanwalt jeglicher Haftung.

Falls den Mandanten irgendwelche Fristen oder Termine bekannt sind oder bekannt sein müssten, hat er die Kanzlei Zians & Haas darüber zu unterrichten und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen diesbezüglich zu übermitteln.

Die Kanzlei Zians & Haas wird in diesem Rahmen auf die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen achten.

Falls ein Mandant wünscht, dass eine Akte innerhalb einer bestimmten Frist zu bearbeiten ist, muss hierzu eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.

 

  1. Haftungsbeschränkung

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Zians & Haas verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsnehmer: Rechtsanwaltskammer Eupen, Versicherung: Ethias, 4000 LÜTTICH, Rue des Croisiers 24, Deckung: 2.500.000 €, Versicherungsnummer 115346). Dieser Versicherungsvertrag deckt die Aktivitäten der Rechtsanwälte der Kanzlei Zians & Haas in der ganzen Welt, mit Ausnahme der Tätigkeiten in den USA und in Kanada oder der Schadensfälle, die unter die Gesetzgebung oder Zuständigkeit der USA oder Kanada fallen. Unter Vorbehalt des Gesetzes vom 2. August 2002 bezüglich der missbräuchlichen Klauseln bei Freiberufen, ist ihre Haftung auf maximal 2.500.000 € je Schadenfall beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nur, wenn dies im Einzelfall vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Zahlungsziele

 

Die Rechnungen der Kanzlei Zians & Haas müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden. Im Einzelfall können andere Zahlungsfristen festgelegt werden. Bei Zahlungsverzug werden die Zinsen in Höhe von 8% pro Jahr fällig.

Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung einer Rechnung wird diese von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung um 10 % und einem Minimum von 50 € erhöht.

 

In Ermangelung einer fristgerechten Zahlung behält sich die Kanzlei Zians & Haas das Recht vor, ihre Leistungen einzustellen. Der sich eventuell daraus ergebende Schaden geht ausschließlich zu Lasten des betroffenen Mandanten.

 

  1. Gerichtsstand – anwendbares Recht

 

Sollte es zu einem Rechtsstreit zwischen der Kanzlei Zians & Haas und dem Mandanten kommen, so sind die Gerichte des Bezirks EUPEN zuständig. Die Kanzlei Zians & Haas behält sich jedoch das Recht vor, den Mandanten vor das für dessen Wohnsitz zuständige Gericht vorzuladen.

 

Das belgische materielle Recht ist ausschließlich anwendbar.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben

Alle Klauseln werden als teilbar erachtet.