Zians-Haas Rechtsanwälte

Konkursrecht

Die Zahlungsunfähigkeit einer Firma betrifft Kunden, Personal, Geschäftspartner, deren Aktionäre, Bürgen und Geschäftsführung.

Die Folgen eines Konkurses können sehr weit gehen. In manchen Fällen ist die Geschäftsführung für Schulden der Firma haftbar. Sicher ist auf jeden Fall, dass nicht genug Geld vorhanden sein wird, um alle Gläubiger zu bezahlen. Sicher ist auch, dass der eine oder andere auf der Strecke bleiben wird.

Damit nicht auch Sie „auf der Strecke“ bleiben, beraten wir Sie über alle Gestaltungsmöglichkeiten, um die Folgen eines eventuellen Konkurses für Sie zu begrenzen. Wenn Sie einmal konkret von einem Konkurs betroffen sein sollten, werden wir die erforderlichen Prozeduren führen, damit der Schaden nach Möglichkeit begrenzt wird.

Wir beraten ebenso Firmen in Schwierigkeiten. Wir prüfen, ob und in welcher Form eine Sanierung möglich ist oder ob es in der Tat vielleicht besser wäre, den Konkurs anzumelden. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass Kaufleute, die nicht in Form einer Handelsgesellschaft arbeiten, von ihren gesamten Schulden befreit werden können, so dass ein neuer Start sinnvoller wäre, als jahrelang nutzlos gegen „Windmühlen“ kämpfen zu wollen.


Tipps und Tricks:
- Forderungsanmeldung: wie, wo, wann?
- Entschuldbarkeit: ein Hoffnungsschimmer für den Konkursschuldner und den Bürgen
- Eigentumsvorbehalt: ein Fallbeil
- Was brauche ich um Konkurs anzumelden? Eine kurze Gebrauchsanweisung

Veröffentlichungen:
- Interessante Lesebeiträge unserer Anwälte zum Thema

News:

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