Zians-Haas Rechtsanwälte

Neue Verzugszinsen ab dem 1.1.2011 : 3,75 % und 8 %

08.02.2011

Die neuen Zinssätze wurden im Belgischen Staatsblatt vom 18.1. und vom 31.1.2011 veröffentlicht.

Bei Handelstransaktionen sind ab dem 1.1.2011 von Rechts wegen 8 % Zinsen fällig, wenn Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt worden sind.

Dieser Zinssatz gilt schon seit dem zweiten Halbjahr 2009. Für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 30.6.2009 galt ein Zinssatz von 9,5 %. Davor lag der Zinssatz bei 11,5 %....

Es handelt sich dabei um Rechnungen, die zwischen Unternehmen oder an die öffentlichen Behörden ausgestellt werden. Damit die Zinsen ihren Lauf nehmen, ist keine Mahnung erforderlich. Abweichungen nach oben oder nach unten sind auf Grund von Sondervereinbarungen möglich.

In Zivilsachen sind die Verzugszinsen leicht auf 3,75 % angehoben worden. In 2010 belief dieser Zinssatz sich auf 3,25 %. Für das Jahr 2007 lag dieser Zinssatz bei 6 % und im Jahr 2008 bei 7 %. Dieser Zinssatz belief sich ab dem 1.1.2009 auf 5,5 %

In Steuer- und Sozialsachen gilt indessen nach wie vor ein Zinssatz von 7 %

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