Zians-Haas Rechtsanwälte

Kommentar zur Notifizierung der Entscheidung zur Besteuerung

26.10.2017

Chance auf Zug ins 21. Jahrhundert verpasst

Ein Gesetz vom 18. Dezember 2016 sieht vor, dass die Entscheidung zur Besteuerung nicht mehr mittels Einschreibebrief versandt werden muss. Seit dem 30.12.2016 reicht eine „schriftliche“ Notifizierung.

 

In einem Rundschreiben vom 8. Juni 2017 gibt die Verwaltung nun die Anweisungen, dass die Notifizierung durch einfachen Brief per Post versandt werden soll.

Die Gründe für diese Wahl sind nicht bekannt.

 

Ich sehe es persönliche als eine verpasste Chance an, nicht (auch) den Versand per elektronische Post zumindest angeraten zu haben. Dies hätte es ermöglicht mit gleichem e-mail den Bevollmächtigten (Steuerberater oder Rechtsanwalt) zu informieren, sowie eine Sicherheit einzubauen: die Lesebestätigung.

Auch wenn bekannt ist, dass nicht alle Mails den Adressaten erreichen, so ist es nicht minder bekannt, dass die einfachen Postsendungen keine sichere Zustellung garantieren.

 

Ohne Hellseher zu sein kann jeder jetzt schon vorhersagen, dass in Zukunft Prozesse bezüglich des Versands der Entscheidung zur Besteuerung geben wird. Dadurch ist weder der Verwaltung noch dem Gerichtswesen gedient. Die Rechtssicherheit nimmt dadurch ab.

 

Die Chance ins 21 Jahrhundert einzusteigen wurde gründlich vertan.

 

Rainer PALM

 

Dieser Text gibt die persönliche Meinung des Rechtsanwaltes wieder.

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