Zians-Haas Rechtsanwälte

Neue Regeln im Bereich der Weiterbildung - Individuelles Recht auf Weiterbildung

19.02.2024

Seit dem Beschäftigungsabkommen von 2022 (Gesetz vom 3.10.2022) wurde in Belgien ein individuelles Recht auf Weiterbildung eingeführt.

1. Anzahl Weiterbildungstage

Die Anzahl der individuellen Weiterbildungstage pro Vollzeitarbeitnehmer beträgt ab 2024 mindestens 5 Tage pro Jahr für Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern. Ein niedrigerer Wert kann durch ein Kollektivabkommen auf Ebene der jeweiligen paritätischen Kommission festgelegt werden, aber das Minimum beträgt 2 Tage Weiterbildung pro Jahr.

Unternehmen mit 10 bis weniger als 20 Mitarbeitern müssen mindestens einen Tag individuelle Weiterbildung pro Jahr und Vollzeitarbeitnehmer gewähren.

Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern haben kein individuelles Recht auf Weiterbildung.

Es ist wichtig, die Regelungen der zuständigen Paritätischen Kommission zu beachten. Beispielweise kann auf die Regelungen der Paritätischen Kommission 200 verwiesen werden, die folgende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich festgelegt hat :

- Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern

Diese Arbeitgeber müssen im Durchschnitt vier Tage kollektive Schulung pro Vollzeitäquivalent über einen Zeitraum von zwei Jahren anbieten, wobei der erste Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 reicht. Dies beinhaltet einen Tag individuelle Schulung pro Jahr für einen Vollzeitmitarbeiter.

- Unternehmen mit mindestens zehn, aber weniger als zwanzig Mitarbeitern

Diese Arbeitgeber müssen im Durchschnitt viereinhalb Tage kollektive Schulung pro Vollzeitäquivalent über einen Zeitraum von zwei Jahren anbieten, wobei der erste Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 reicht. Im Durchschnitt beinhaltet dies einen Tag individuelle Schulung pro Jahr für einen Vollzeitmitarbeiter.

- Unternehmen mit zwanzig oder mehr Mitarbeitern

Ab dem 1. Januar 2024 besteht ein Anrecht auf drei Tage individuelle Schulung pro Jahr, dann auf vier ab dem 1. Januar 2025 und schließlich auf fünf ab dem 1. Januar 2028.

 

2. Jährlicher Schulungsplan

Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen vor dem 31. März jeden Jahres einen jährlichen Schulungsplan erstellen. Dieser Plan bietet den Mitarbeitern einen Überblick über die vom Arbeitgeber angebotenen Schulungsprogramme und gibt die Zielgruppen für jede der verschiedenen Schulungssitzungen an. Der Plan umfasst eine Liste der Schulungssitzungen.

Der vom Arbeitgeber vorbereitete Schulungsplan muss zuvor dem Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, der Gewerkschaftsdelegation vorgelegt werden, die spätestens bis zum 15. März 2024 ihre Stellungnahme zu diesem Entwurf abgibt. Wenn weder ein Betriebsrat noch eine Gewerkschaftsdelegation im Unternehmen existieren, muss der Arbeitgeber den Schulungsplan spätestens bis zum 15. März den Arbeitnehmern vorlegen.

Der endgültige Inhalt des Schulungsplans muss spätestens bis zum 31. März 2024 festgelegt werden.

Der Schulungsplan muss spätestens bis zum 31. März 2024 in Papierform oder elektronisch den Mitarbeitern des Unternehmens mit einem Überblick über die abgedeckten Schulungen und die Zielgruppen, für die die verschiedenen Schulungen vorgesehen sind, vorgelegt werden. Der Plan muss mindestens die formalen und informellen Schulungen umfassen, die durch das individuelle Schulungsrecht abgedeckt sind, und erklären, wie sie zur Verwirklichung des individuellen Schulungsrechts beitragen.

Bei der Erstellung des Schulungsplans ist vorab erforderlich, die spezifischen Regelungen auf Ebene der jeweils zuständigen Paritätischen Kommission zu prÜfen, da in einigen Branchen Tarifverträge abgeschlossen wurden, die die minimalen Bedingungen eines Schulungsplan festlegen.

 

3. Federal Learning Account

Um Arbeitnehmern bei der Verwaltung ihrer individuellen und sektoralen Weiterbildungsrechte zu helfen, hat die Föderalregierung den Federal Learning Account entwickelt.

Der Federal Learning Account ist eine digitale Anwendung, die den Arbeitnehmern einen Überblick über die Gesamtanzahl der Weiterbildungsrechte, Schulungsguthaben, besuchte Schulungstage, abgeschlossene Schulungssitzungen usw. bietet und über www.mycareer.be zugänglich ist.  

Der Arbeitgeber ist ab dem 1.4.2024 verpflichtet, die Daten im Federal Learning Account zu aktualisieren und zu speichern, was administrative Verantwortlichkeiten mit sich bringt. Daher muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter über die Existenz des Federal Learning Account informieren, sicherstellen, dass Schulungssitzungen erfasst werden, und die allgemeinen Daten überprüfen.

 

 

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