Zians-Haas Rechtsanwälte

Vorsicht beim Anlegen von Links

29.12.2006

Einfügen eines Links zu einer illegalen Website macht haftbar

Links zu illegalen Musikwebsites ist eine Verletzung von Autorenrechten. Dies wurde am 27.11.2006 vom Strafgericht Antwerpen geurteilt.

Wenn man auf seiner Website (oder Blog) Hyperlinks anbietet, die jeden Besucher per einfachem Mausklick zu anderen Websites weiterleiten, wo illegale Musikaufnahme herunter geladen werden können, so verletzt man selbst Autorenrechte. Der Eigentümer von der Website bietet zwar selbst keine Musik an, aber zeigt den Weg zu illegalen Beständen.

Das Strafgericht Antwerpen hat geurteilt, dass man beim Anlegen eines Links die Pflicht hat, sich bezüglich der Art der Website zu informieren, zu der man mit einem Link verweist. Wenn man dieser Verpflichtung nicht nachkommt und auf eine illegale Website verweist, beteiligt man sich an einer Verletzung von Autorenrechte.

Somit muss auch der von den Autoren oder anderen Anspruchsberechtigten erlittene Schaden vergütet werden. Der Schaden kann auf Grund der Anzahl der downloads der illegalen Website berechnet werden.

Wer eine Website besitzt, versucht diese u.a. durch die Erwähnung von interessanten Links populär zu machen. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, nicht auf zweifelhafte Adressen zu verweisen.

<< zurück