Zians-Haas Rechtsanwälte

Erstattung von Anwaltshonoraren : ab dem 1.1.2008 in Kraft

09.11.2007

Mit einem Königlichen Erlass vom 26. Oktober 2007(Belgisches Staatsblatt vom 9.11.2007)wurden die Beträge festgelegt, die der Verlierer zu tragen hat. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Das Gesetz über die Rückerstattung der Anwaltskosten war bereits am 21. April 2007 verabschiedet worden.

Der Verlierer trägt auf Grund dieses Gesetzes eine pauschal festzulegende Beteiligung an den Anwaltskosten des Gewinners. Es ist somit nicht möglich, die tatsächlich entstandenen Kosten geltend zu machen. Dies wäre in der Praxis auch schwierig zu handhaben gewesen, da jede Partei natürlich frei ist, seinen Anwalt auszusuchen und mit ihm ein Honorar zu vereinbaren.

Diese neue Regelung gilt für alle Verfahren, die ab dem 1.1.2008 eingereicht werden sowie auch für die noch zum 1.1.2008 laufenden Prozesse.

Der Königliche Erlass bestimmt einen Basissatz sowie Mindest- und Höchstsätze, die abhängig vom Streitwert sind. In der Regel muss der Basissatz gewährt werden. Wenn die Prozessparteien eine abweichende Beurteilung erhalten möchten, muss dies von ihnen und auch vom Gericht begründet werden. Das Gericht wird in diesem Zusammenhang die finanzielle Situation des Verlierers, die Komplexität der Angelegenheit, die vertraglichen Entschädigungen und die eventuelle Unverhältnismäßigkeit der Situation berücksichtigen.

Streitwert Basissatz  Mindestsatz  Höchstsatz 
bis 250 €     150 €     75 €  300 €

von 250,01 - 750 €

 200 €  125 €  500 €
750,01 - 2.500 €  400 €  200 €  1000 €
2.500,01 - 5.000 €  650 €  375 €  1.500 €
5.000,01 - 10.000 €  900 €  500 €  2.000 €
10.000,01 - 20.000 €  1.100 €  625 €  2.500 €
20.000,01 - 40.000 €  2.000 €  1.000 €  4.000 €
40.000,01 - 60.000 €  2.500 €  1.000 €  5.000 €

60.000,01 -  100.000 €

 3.000 €  1.000 €  6.000 €
100.000,01 -250.000 €  5.000 €  1.000 €  10.000 €
250.000,01 - 500.000 €  7.000 €  1.000 €  14.000 €
500.000,01 - 1.000.000 €  10.000 €  1.000 €  20.000 €
ab 1.000.000,01€    15.000 €  1.000 €  30.000 €

In Strafsachen fällt diese Entschädigung jedoch nicht zu Lasten der Staatskasse, wenn die Klage auf Initiative der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Geht die Strafverfolgung jedoch von der Zivilpartei aus, so muss auch gemäß dieser Tabelle abgerechnet werden.

Vor dem Arbeitsgericht gelten nur stark reduzierte Sätze bei Klage im Bereich der sozialen Sicherheit.

Bei der Handhabung dieser Tabelle sind noch folgende Punkte zu beachten :

- Falls der Gegner vor der Eintragung der Klage bei Gericht den geforderten Hauptbetrag mit Zinsen und Kosten anerkennt und bezahlt, fällt keine Entschädigung an.

- Falls der Gegner nach der Eintragung der Klage alles bezahlt, wird die Entschädigung auf ein Viertel reduziert, wobei dieser Betrag nie 1.000 € überschreiten darf.

- Bei der Festlegung des Streitwerts einer Alimentenklage wird der kumulierte Alimentenbetrag von 12 Monaten berücksichtigt.

- Falls es zu einem Versäumnisurteil kommt und der Gegner im Laufe des Verfahrens nie bei Gericht erschienen ist, wird die Entschädigung auf das Minimum reduziert.

- Bei Streitfällen, bei denen der Streitwert nicht mit einem Geldbetrag bestimmt werden kann, beläuft sich die Basisentschädigung auf 1.200 €. Der Mindestbetrag ist 75 € und der Höchstbetrag 10.000 €.

- Diese Entschädigungen werden pro Instanz festgelegt. Wenn es somit zu einer Berufung kommt, werden die Beträge zwei Mal abgerechnet.

- Falls eine Partei einen Prozess gegen mehrere Gegner angestrengt hat und dieses Verfahren verliert, beläuft sich die Entschädigung maximal auf den doppelten Betrag der Höchstentschädigung. Dabei wird der Höchstbetrag auf Grund des höchsten geltend gemachten Streitwertes bestimmt. In diesem Fall teilt das Gericht die Entschädigung zwischen den Prozessgewinnern auf.

- Falls der Verlierer Anspruch auf Prozesskostenhilfe hatte (Pro Deo - zweite Linie), so wird die Entschädigung im Prinzip auf den Minimumbetrag begrenzt. Lediglich in besonderen Fällen kann ein höherer Betrag gewährt werden, wobei dies vom Gericht ausdrücklich begründet werden muss.

In Folge dieser Reform müsste jeder darauf achten, nicht unnötig in Prozeduren verwickelt zu werden, da bei einer Niederlage bei Gericht nicht nur der eigene Anwalt, sondern auch derjenige des Gegners zu bezahlen ist.

Um eine möglichst hohe Entschädigung erlangen zu können, muss auch der Gewinner belegen können, dass er einer außergerichtlichen Regelung eine Chance gegeben hat. Dies sollte u.a. mit Schreiben u.ä. dokumentiert werden.

Die geänderte Gesetzeslage führt sicherlich dazu, dass es nunmehr "interessanter" wird, auch kleinere Geldsummen gerichtlich einzutreiben. Viele Unternehmen haben bislang davor zurückgeschreckt, bei kleineren Summen ein Gerichtsverfahren einzureichen, da die Kosten nicht umgelegt werden konnten.

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