Zians-Haas Rechtsanwälte

Wohnmietverträge - Einregistrierung nicht vergessen !

02.01.2007

Bei unterlassener Einregistrierung : Geldbusse und fristlose Kündigungsmöglichkeit des Mieters

Das Programmgesetz vom 27.12.2006 (Belgisches Staatsblatt vom 28.12.2006) hat die Bestimmungen zur Einregistrierungspflicht von Wohnmietverträgen abgeändert. Vermieter und Mieter kamen bislang dieser als eher lästig und unnötig empfundenen Einregistrierungspflicht nur sehr zögerlich nach.

Ab dem 1. Januar 2007 müssen schriftliche Wohnmietverträge wie auch damit zusammenhängende Untervermietungen und Vertragsabtretungen innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Abschluss einregistriert werden. Bislang belief die Frist sich auf 4 Monate.

Nach wie vor ist es jedoch rechtlich zulässig mündliche Mietverträge abzuschließen. Diese Verträge können per Definition nicht einregistriert werden.

Verträge, die vor dem 1.1.2007 abgeschlossen wurden, können ebenfalls bis zum 30.6.2007 (eventuell bis zum 30.9.2007) kostenlos einregistriert werden. Wenn diese Verträge mit Verzug vorgelegt werden sollte, d.h. später als 4 Monate nach ihrem Abschluss, zieht dies auch keinerlei Geldbussen mit sich.

Der Vermieter und nicht der Mieter hat dieser Verpflichtung nachzukommen.

Die Einregistrierung von derartigen Verträgen ist nunmehr kostenlos. Wenn der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, fällt eine Geldbusse von 25 €. Diese Strafe hätte sicherlich nicht dazu ausreicht, für eine bessere Befolgung des Steuergesetzes zu sorgen, wenn nicht gleichzeitig zivilrechtliche Folgen an dieses Versäumnis geknüpft worden wären : bei einem Vertrag, der nicht innerhalb von zwei Monaten einregistriert worden ist, erhält der Mieter die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit und ohne Entschädigung zu beenden. Auf diese Bestimmung dürfen Mieter sich erst ab dem 1.7.2007 berufen. Es hängt von einer eventuellen Entscheidung der Regierung ab, ob diese Sanktion nicht erst ab dem 1.10.2007 gelten wird.

<< zurück