Private Insolvenz : Körperschaden nicht in die Masse !
03.10.2008
Der Verfassunsgerichtshof urteilte am 2. Oktober 2007, dass Körperschäden nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Im Konkursrecht gab es bereits eine Bestimmung, die Schadenersatz für personengebundenen Schaden, der durch eine unerlaubte Handlung verursacht wurde, von der Konkursmasse ausgeschlossen hat.
In der Gesetzgebung über die kollektive Schuldenregelung (private Insolvenz) gibt es keine gleichartige Bestimmung.
Der Verfassungsgerichthof urteilte nunmehr, dass dieser Behandlungsunterschied gegen das Gleichheitsprinzip verstößt.