Objektive medizinische Haftung - Inkrafttreten verschoben
02.01.2008
Das Gesetz vom 21. Dezember 2007 (Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2007)verschiebt die Anwendung des Gesetzes über die medizinische Haftung. Spätestens zum 1. Januar 2009 soll dieses Gesetz nun in Kraft treten.
Das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die objektive medizinische Haftung sollte ursprünglich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Ziel dieser Gesetzgebung ist eine einfachere und gerechtere Entschädigung von medizinischen Fehlern. Der geschädigte Patient braucht nur noch den Schaden zu belegen, der sich aus einer fehlerhaften Behandlung ergibt. Das Opfer muss nicht mehr den Fehler des medizinischen Dienstleisters nachweisen.
Die dazu erforderlichen Ausführungserlasse lagen jedoch nicht zeitig vor, so dass unabdingbar wurde, das Inkrafttreten zu verschieben, da die geschädigten Bürger ansonsten keine Haftungsklage mehr einreichen konnten.
Zum einen wären die verantwortlichen Ärzte von einer persönlichen Haftung befreit gewesen. Zum anderen waren die zuständigen Instanzen, die die Folgen von medizinischen Fehlern zu übernehmen hatten, noch nicht funktionsfähig... Die Geschädigten hätten lediglich eine Haftungsklage gegen den belgischen Staat einreichen müssen, die für diese eigenartige Situation verantwort ist...
Das Gesetz vom 15. Mai 2007 wird somit spätestens zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Bis dahin werden die erforderlichen Ausführungserlasse verfasst werden. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass es auch inhaltliche Änderungen dieses Gesetzes geben wird, da mehrere Gesetzesbestimmungen unzureichend, unklar und lückenhaft sind.