Zians-Haas Rechtsanwälte

Verschwindet das grenzüberschreitende Leasing und Vermietung von Fahrzeugen binnen kurzer Zeit ?

12.08.2008

Änderung im europäischen Recht bringt Mehrwertsteuervorteil zu Fall

Der Rat für Wirtschaft und Finanzen hat eine Änderung des Mehrwertsteuerrechts beschlossen, dass ungeahnte Folgen für ein typisch belgisches Steuerproblem mit sich ziehen könnte.

Vorgesehen ist, die Regeln zur Bestimmung des Ortes der Besteuerung der Dienstleistungen zu ändern. Nunmehr muss die Umsatzsteuer bei Dienstleistungen, die an Mehrwertsteuerpflichtige geleistet werden, im Land des Dienstleistungsnehmers durch diesen abgeführt werden.

Bei Dienstleistungen die an Endverbraucher erbracht werden, muss die Mehrwertsteuer in dem Land des Erbringers abgeführt werden, oder bei der Erbringung durch eine Betriebsstätte, im Land, in der diese Betriebstätte sich befindet.

Durch die neuen Richtlinien wird jedoch u.a. eine Ausnahme für die Vermietung kurzer Dauer von Transportmittel. Hier gilt, dass die Steuer im Land der Zurverfügungstellung abgeführt werden muss.

Für langfristige Vermietung (also auch Leasing) gilt, dass bei Nutzern, die Privatpersonen sind, in dem Land gezahlt werden muss, in dem der Nutzer niedergelassen ist.

Somit fällt ein Teil der steuerlichen Anreize für ein grenzüberschreitendes Leasing weg. Es bleibt abzuwarten, welche Folgen dies für diesen Dienstleistungssektor hat.

<< zurück