Zians-Haas Rechtsanwälte

Hochzeitskosten absetzbar?

01.03.2009

Aber nur wenn die Beweise stimmen.

Dem Appellationshof Gent hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine Gesellschaft die Kosten einer Hochzeitsfeier bzw. eines Empfangs zum Anlass der Hochzeit der Tochter des Betriebsleiters absetzen kann.

In seinem Entscheid vom 17. Juni 2008 bestätigt der Hof, dass eine Hochzeit zwar hauptsächlich privater Natur sei, dies schließe aber nicht aus, dass dieses Fest auch die Möglichkeit bietet, Geschäftspartner einzuladen, um so persönliche Kontakte zu knüpfen, zu erhalten oder zu vertiefen. Dies kommt natürlich dem Unternehmen zu Gute und es hat somit ein Interesse um die Kosten teilweise zu tragen.

Diese Ausgaben fallen unter diesem Gesichtspunkt unter die steuerlich absetzbaren Kosten, da sie dazu dienen steuerbares Einkommen zu erlangen oder zu erhalten. Des weitern kann die Erhaltung guter Geschäftskontakte als eine Notwendigkeit zur Ausübung des Berufes angesehen werden.

Doch die theoretische Möglichkeit der Absetzbarkeit scheiterte im konkreten Fall an der Beweisfrage: Welche Personen wurden tatsächlich eingeladen und sind auch der Einladung gefolgt? Waren diese Personen auch tatsächlich Geschäftskunden? Diese Fragen muss der Steuerpflichtige beantworten und zwar in dem Maße, dass kein Zweifel mehr bestehen bleibt?

Ob es in Zukunft zu einer eingehenden Analyse der Hochzeitsfotos kommen wird und die Ausrechnung eines Quotienten, wie viel Geschäftspartner im Verhältnis zu den anderen Eingeladenen anwesend waren, bleibt wohl abzuwarten. Den endgültigen Beweis, dass die Kosten zu beruflichen Zwecken dienen, muss aber der Steuerpflichtige erbringen und dabei ist es sicherlich erforderlich sich vorzeitig Gedanken darüber zu machen, wie die Beweise aussehen müssen, ehe das Fest vorbei ist.

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