Zians-Haas Rechtsanwälte

Ein Haus gebaut ohne Zehn-Jahres-Garantie?

05.06.2009

Obacht beim Kauf von Immobilien, die in Eigenregie gebaut wurden, denn für sie gilt nicht die 10-jährige Garantie

Eigentlich hat jeder Hausherr eine Garantie, die er vom Bauunternehmer erhalten muss. Diese Garantie ist gesetzlich geregelt und kann nicht umgangen werden.

Es gibt aber eine Situation, in der die Garantie nicht vorhanden ist, dann nämlich, wenn das Haus durch den Eigentümer selbst gebaut wurde. Diese Situation ist viel öfter anzutreffen als man glaubt; vor allen Dingen in einer ländlichen Gegend wie die südlichen Gemeinden der DG.

Dabei stellt sich die Frage, ob die Garantie, die der Häuslebauer sich selbst geben müsste, beim Verkauf des Hauses wieder entsteht.

Der Kassationshof entschied schon vor Jahrzehnten, dass im Falle einer Vereinigung der Eigenschaften des Gläubigers und des Schuldners jegliche Verpflichtung erlischt, oder aber erst gar kein (Garantie-)Vertrag entsteht.

Somit muss jeder Käufer eines Hauses sich bewusst sein, dass im Falle, dass es sich um eine Immobilie Marke Eigenbau handelt, keine Zehnjahres-Garantie besteht. Natürlich wird jeder vorgewarnte Käufer sich darum bemühen, eine entsprechende Klausel in den notariellen Vertrag aufzunehmen.

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