Schweinegrippe - arbeitsrechtliche Fragen und Antworten
31.08.2009Schweinegrippe - Fragen über Fragen für den Arbeitgeber... Über die Schweinegrippe ist schon viel geschrieben worden, aber damit hat der Arbeitgeber nicht das Rüstzeug bekommen, um Antworten auf alltägliche Fragen im Betrieb zu beantworten. Nachstehend einige Fragen und Antwort aus unserer arbeitsrechtlichen Praxis :
- Ein Arbeitsnehmer will nach einer Krankheit seine Arbeit wieder aufnehmen. Darf der Arbeitgeber ein medizinisches Attest fordern, mit dem die "Gesundung" bescheinigt wird ?
Der Arbeitgeber hat im Prinzip nicht dieses Recht.
Falls der Arbeitnehmer jedoch für gewissen Funktionen eingesetzt wird (Tätigkeit mit Lebensmitteln, Sicherheitsposten, Aktivitäten mit Risiken) oder nach einer mindestens vierwöchigen Krankheit, muss der Arbeitgeber eine entsprechende medizinische Untersuchung anordnen, die frühestens am Tag der Wiederaufnahme der Arbeit und spätestens innerhalb von 8 Arbeitstagen zu erfolgen hat.
- Eine große Anzahl von Arbeitnehmern ist krank. Der Arbeitgeber schließt das Unternehmen, da eine normale Aktivität der Firma nicht möglich ist. Muss dennoch der Lohn bezahlt werden ?
Der Arbeitgeber darf in einer derartigen Situation sein Unternehmer zwar vorübergehend schließen, aber den Lohn muss er dennoch zahlen. Sowohl den Angestellten wie den Arbeitern muss der Lohn bezahlt werden. In diesem Fall gelten auch für die Arbeiter nicht die Voraussetzungen, um Arbeitslosengeld aus wirtschaftlichen Gründen zu erhalten.
- Hat der Arbeitnehmer das Recht, rein vorsorglich zu Hause zu bleiben, um sich somit vor einer Ansteckung auf dem Arbeitsplatz zu schützen ?
Der Arbeitnehmer hat dieses Recht nicht. Auf jeden Fall entfällt das Anrecht auf Entlohnung. Der Arbeitgeber könnte unter Umständen auch einen Vertragsbruch aus schwerwiegendem Grund zu Lasten des fehlenden Arbeitnehmers geltend machen.
- Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in "Zwangsurlaub" schicken oder ihn dazu verpflichten, von zu Hause aus zu arbeiten ?
Nein, dieses Recht hat der Arbeitgeber nicht. Eine derartige Vorgehensweise setzt in jedem Fall das Einverständnis des Arbeitnehmers voraus.
- Ein Familienmitglied eines Angestellten hat die Schweinegrippe. Darf der Arbeitgeber dieserm Angestellten den Zugang zum Arbeitsplatz verweigern ?
Der Arbeitgeber muss zwar dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmer unter guten gesundheitlichen Gründen arbeiten können, aber diese Verpflichtung zieht nicht das Recht mit sich, rein vorsorglich eine "Risikoperson" auszuschließen. Einvernehmlich sollten der Arbeitgeber und der betroffene Arbeitnehmer vorläufige Maßnahmen vereinbaren, die das Risiko für die anderen Arbeitnehmern mindern (getrenntes Büro, begrenzte Teilnahme an Personalversammlungen, ...).
- In einem Unternehmer sind viele Arbeitnehmer krank, so dass viel Arbeit liegen bleibt. Darf der Arbeitgeber vom gesunden Personal Überstunden fordern ?
Ja, wenn außergewöhnlich viel Arbeit anfällt, hat der Arbeitgeber dieses Recht.
- Darf der Arbeitnehmer die Arbeitsnehmer dazu verpflichten, sich impfen zu lassen ?
Nein, dieses Recht hat der ARbeitgeber nicht. Der Arbeitgeber darf dies höchstens anraten.
- Ein Familienmitglied des Arbeitnehmers hat die Schweinegrippe. Darf der Arbeitnehmer deswegen von der Arbeit fernbleiben ?
Ja, ein Arbeitnehmer darf aus diesem Grund an 10 Tagen pro Jahr auf der Arbeit fehlen. Der Arbeitgeber muss für diese Abwesenheit keine Lohnfortzahlung leisten.