Zians-Haas Rechtsanwälte

Wohnmietrecht : der Vermieter muss den Immobilienmakler bezahlen !

17.08.2009

Ein Gesetz vom 18.6.2009, das am 7.8.2009 im Belgischen Staatsblatt erschienen ist, verbietet es dem Vermieter die Kosten seines Immobilienmaklers auf den Mieter umzulegen.

In der Praxis war festzustellen, dass Vermieter oftmals die Kosten des Immobilienmaklers, der das Mietobjekt angeboten hatte, auf den Mieter umlegte.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung, die am 17.8.2009 in Kraft getreten ist, werden derartige Vertragsbestimmungen für ungültig erklärt. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Interventionen von Immobilienmaklern, sondern für Intervention von allen Dritten, die seitens des Vermieters für die Vermietung eingeschaltet werden (z.B. Anwälte, Notare, die im Auftrag des Vermieters die Verträge erstellen). Eine derartige Umlegung von Kosten ist auch dann verboten, wenn es darum geht, zum Ende des Mietverhältnisses einen Nachmieter zu Lasten des ersten Mieters zu suchen.

Wenn der Mieter jedoch selbst einen Immobilienmakler oder andere Dritte einschaltet, so gehen diese Kosten natürlich zu dessen Lasten.

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