Zians-Haas Rechtsanwälte

Gesetzlicher Zinssatz von 8% bei Zahlungsverzug ab dem 01.07.2009

22.07.2009

In Zivilsachen gilt seit dem 01.01.2009 ein Satz von 5,5%

Bei Handelstransaktionen sind ab dem 1.7.2009 von Rechts wegen 8 % Zinsen fällig, wenn Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt worden sind. Im zweiten Halbjahr 2009 gilt dieser Zinssatz. Für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 30.6.2009 galt ein Zinssatz von 9,5 %. Davor lag der Zinssatz bei 11,5 %....

Es handelt sich dabei um Rechnungen, die zwischen Unternehmen oder an die öffentlichen Behörden ausgestellt werden. Damit die Zinsen ihren Lauf nehmen, ist keine Mahnung erforderlich. Abweichungen nach oben oder nach unten sind auf Grund von Sondervereinbarungen möglich.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nicht. Dieser Zinssatz liegt ab dem 1.1.2009 bei 5,5 %. Für 2007 lag dieser Zinssatz bei 6 % und im Jahr 2008 bei 7 %.
In Steuer- und Sozialsachen gilt aber ein Zinssatz von 7 %

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