Zians-Haas Rechtsanwälte

Kündigungsfrist beim Erreichen des Pensionsalters - gesetzliche Regelung verfassungskonform !

30.09.2010

Mit einem Entscheid vom 30. September 2010 hat der belgische Verfassungsgerichtshof die bestehende Regelung bestätigt.

Das Gesetz vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge bestimmt, dass der Arbeitgeber lediglich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten beachten muss, wenn er einen unbefristeten Arbeitsvertrag zum ersten Tag nach Erreichen des 65. Lebensjahr beenden möchte. Wenn der Arbeitnehmer noch keine 5 Jahre im Betrieb ist, beläuft sich die Kündigungsfrist lediglich auf 3 Monate.

Die üblichen Kündigungsfristen bei einem älteren Arbeitnehmer sind in der Tat viel länger. Wenn die Kündigungsfrist nach üblichen Kriterien berechnet werden müssten, käme es zu Kündigungsfristen von 20 Monaten und mehr...

Vor diesem Hintergrund wurde der Verfassungsgerichtshof mit der Frage konfrontiert, ob dieser Behandlungsunterschied mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsprinzip zu vereinbaren ist.

Der Verfassungsgerichtshof hat die gesetzliche Regelung gutgeheißen. In der Tat geht die jetzige gesetzliche Regelung auf eine Gesetzesnovellierung aus dem Jahre 1969 zurück, mit der die Vertragsklauseln für nichtig erklärt wurden, die beim Erreichen des Pensionsalter vom automatischen Ende des Arbeitsvertrages ausgingen. Der Verfassungsgerichtshof stellte somit fest, dass die Zielsetzung der jetzigen Regelung somit legitim sei und zu einer Verbesserung der Rechtsstellung der betroffenen Arbeitnehmer geführt habe. Darüber hinaus würde die Anwendung der üblichen Berechnungsformel dazu führen, dass die Arbeitgeber oft mehrere Jahre im Voraus eine Kündigung zustellen müsste.

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