Zians-Haas Rechtsanwälte

Automatischer Führerscheinentzug für junge Fahrer

24.12.2009

Der belgisches Verfassungs-gerichtshof musste am 23. Dezember 2009 entschieden, ob der automatische Entzug verfassungsgemäß ist.

Wenn bestimmte schwere Verstöße im Bereich des Straßenverkehrs begangen werden, muss der Richter die Entziehung der Fahrerlaubnis aussprechen und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis vom Bestehen der theoretischen oder praktischen Prüfung abhängig machen, wenn der Verurteilte seit weniger als zwei Jahren Inhaber des Führerscheins der Klasse B ist.

In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob diese gesetzliche Bestimmung nicht gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstößt, da andere Fahrer, die dieselben Übertretungen begangen haben, nicht automatisch die Fahrerlaubnis unter diesen Bedingungen entzogen bekommen. Bei diesen Fahrern verfügt das Gericht über einen Ermessensspielraum.

Der Verfassungsgerichtshof geht davon aus, dass keinen offensichtlich unverhältnismäßigen Behandlungsunterschied zwischen den diversen Kategorien von Fahrern, da der Richter eben die Möglichkeit hat, die gleiche Maßnahme auf Fahrer anzuwenden, die nicht zur Kategorie der "jungen" Fahrer angehört. Darüber hinaus trage diese Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer bei.

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