Zians-Haas Rechtsanwälte

Kündigungsfristen bei der Post : Dienstalter unter Statut zählt auch

26.05.2010

Der Verfassungsgerichtshof hat am 12. Mai 2010 entschieden, dass das unter "Statut" erworbene Dienstalter zu berücksichtigen ist.

Das Statut der belgischen Post wurde bekanntlich vor Jahren geändert. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob bei der Berechnung des Dienstalters, das ein Angestellter im Rahmen eines Arbeitsvertrages erworben hat, der vorherige Zeitraum, bei dem er unter "Statut" gearbeitet hat, zu berücksichtigen ist.  In der Tat hängt die Dauer der Kündigungsfrist u.a. vom Dienstalter ab.

Der belgische Verfassungsgerichthof geht davon aus, dass das Gesetz vom 3. Juli 1978 über Arbeitsverträge in dem Sinne auszulegen ist, dass bei der Berechnung der Kündigungsfrist des Angestellten auch die Dauer des "statutarischen" Dienstalters zu berücksichtigen ist. In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass eine Rechtsnachfolge zwischen dem "ersten" und "zweiten" Arbeitgeber vorliegt. Bei einer derartigen Gesetzesauslegung liegt kein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot vor.

<< zurück