Zians-Haas Rechtsanwälte

Lohnpfändungsgrenzen : neue Beträge ab dem 1.1.2010

02.01.2010

Im Belgischen Staatsblatt vom 14.12.2009 wurden die neuen Beträge veröffentlicht.

Auf Grund eines Königlichen Erlasses vom 3. Dezember 2009 (Belgisches Staatsblatt vom 14.12.2008) sind ab dem 1.1.2010 sind folgende Pfändungs- und Abtretungsgrenzen bei Lohnempfängern und Selbständigen zu beachten:

Lohn

% des zulässigen Abzugs

Betrag

bis 978 €

0 %

0 €

978,01 – 1050 €

20 %

14,4 0 €

1050,01 – 1159 €

30 %

32,70 €

1159,01 – 1268 €

40 %

43,60 €

mehr als 1268 €

100 %

Alles

Die Grenzwerte sind um 61 € pro Kind zu Lasten zu erhöhen.

Die Lohnpfändungsgrenzen gelten jedoch nicht, wenn rückständige Alimente eingetrieben werden müssen. Diese Unterhaltsschulden können auf dem vollen Lohn geltend gemacht werden.

Wenn ein Ersatzeinkommen bezogen wird, sind folgende Pfändungsgrenzen zu beachten :

Ersatz-einkommen

% des zulässigen Abzugs

Betrag

bis 978 €

0 %

0 €

978,01 – 1050 €

20 %

14,60 €

1050 – 1268 €

40 %

87,20 €

über 1268 €

100 %

alles

 

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