Zians-Haas Rechtsanwälte

Adressenverzeichnisse - Ende der Betrügereien ?

28.10.2011

Seit vielen Jahren werden Selbständige und Unternehmen von betrügerischen Adressenverzeichnissen belästigt. Man unterbreitet ihnen Unterlagen, die oftmals absichtlich eingefügte Fehlangaben zu Adressen und Kontaktdaten enthalten mit bitte um Korrekturen. Indem die Korrekturen an die Adressenverzeichnisse mitgeteilt werden, macht der Versender oftmals unbewusst eine teure Bestellung für ein vollkommen nutzloses Verzeichnis.  In der Tat werden die Informationen zum Vertragsabschluss und zum Preis sehr gut im Kleingedruckten versteckt...

Seit dem 17. September 2011, bietet eine neue Gesetzgebung eines besseren Schutz gegen diese Betrügereien.

Falls die Dokumente nicht ausdrücklich erwähnen, dass es sich um eine  zu bezahlende Dienstleistung handelt und falls die Angaben zur Dauer und dem Preis nicht in fett und mit der größten im Dokument verwendeten Schrift erwähnt sind, ist die Bestellung nichtig. Darüber hinaus können empfindliche Geldstrafen gegen diese Betrüger verhängt werden.

Dennoch sollte man wachsam bleiben : falls die Adressenverzeichnisse diese Formvorschriften beachten sollten, ist schwierig den Vertrag anzufechten. Sollte bereits eine Zahlung geleistet worden sein, dürfte es nicht immer einfach sein, den Betrag zurückzufordern, da diese Unternehmen oftmals im Ausland angesiedelt sind.

<< zurück