Zians-Haas Rechtsanwälte

Kündigungsfristen für Arbeiter : verfassungswidrig !

07.07.2011

Der belgische Verfassungsgerichtshof hat am 7. Juli 2011 entschieden, dass die kürzeren Kündigungsfristen für Arbeiter verfassungswidrig sind.

Dieses Urteil ist ein wahrer Donnerschlag fûr das belgische Arbeitsrecht, das traditionell unterschiedliche Rechte für Arbeiter und Angestellte vorsieht. Dies äußert sich insbesondere bei den jeweils zu wahrenden Kündigungsfristen. Arbeitnehmer mit identischem Dienstalter haben, je nach Statut, Anspruch auf sehr unterschiedliche Kündigungsfristen. Bei einem Dienstalter von z.B. 16 Jahren, steht dem Arbeiter eine Kündigungsfrist von 80 Tagen zu, wobei der Angestellte eine Kündigungsfrist von mindestens 12 Monaten beanspruchen kann. Auf Grund des Alters und der Gehaltshöhe kann diese Frist im Einzelfall noch um einige Monate höher ausfallen.

Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits in einem Urteil vom 8. Juli 1993 dem Gesetzgeber aufgetragen, eine Annäherung zwischen den jeweiligen Rechtsstellungen von Arbeitern und Angestellten herbeizuführen. Der Gesetzgeber hat in den letzten zwei Jahrzehnten gewisse Änderungen mit dieser Zielsetzung durchgeführt. Die letzte Gesetzesänderung in diesem Zusammenhang datiert vom 12.4.2011, aber es muss festgestellt werden, dass nach wie vor Welten zwischen den beiden Rechtsstellungen liegen. Eine vollständige Angleichung ist sicherlich nicht einfach durchzusetzen, da u.a. die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände grundsätzlich unterschiedliche Positionen verteidigen.

Mit dem Urteil vom 7. Juli 2011 hat der Verfassungsgerichtshof ein "Machtwort" gesprochen. In der Tat stellt der Hof fest, dass der Gesetzgeber nicht schnell genug eine Rechtsangleichung zwischen beiden Arbeitnehmergruppen vorgenommen hat. Der Verfassungsgerichtshof erteilt dem Gesetzgeber nunmehr eine Frist bis zum 8. Juli 2013 diese Kündigungsfristen beider Arbeitnehmergruppen zu harmonisieren. Diese Frist wurde aus Rechtssicherheitsgründen gewährt.

Die erforderliche Gesetzesanpassung wird sicherlich zu heftigen Diskussionen im Parlament und zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden führen. Letztlich wird eine Harmonisierung erforderlich sein, wobei kaum vorstellbar ist, dass alle Arbeitnehmer letztlich die derzeit für Angestellte geltenden Rechte eingeräumt bekommen können. Dies könnte in der Tat zu einer erdrückenden Last für die Wirtschaft werden.

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass dieses Urteil vom 7. Juli 2011 nicht schon heute Auswirkungen hat. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber zwar eine zweijährige Frist eingeräumt, um die Rechtslage anzupassen, aber hier stellt sich die Frage, ob dies überhaupt möglich war. In der Tat hat der Verfassungsgerichtshof auf Grund des Gesetzes nur dann die Möglichkeit eine Übergangsfrist einzuräumen, wenn er im Rahmen einer Nichtigkeitsklage gegen ein neues Gesetz eine Verfassungswidrigkeit erkennt, nicht bei einer Vorfrage, die ihm von einem anderen Gericht unterbreitet worden ist. Mit anderen Worten : ein Arbeitsgericht könnte sich gegebenenfalls heute schon auf die festgestellte Verfassungswidrigkeit berufen, um einem Arbeiter die Kündigungsentschädigungen, die bislang für Angestellte vorgesehen waren, zu gewähren... Die vom Verfassungsgerichtshof eingeschlagene Vorgehensweise trägt somit nicht zur Rechtssicherheit bei... Es kann nur gehofft werden, dass der Gesetzgeber schnell eingreift, da ansonsten katastrophale Folgen für Arbeitgeber entstehen könnten, die nichtsahnend Arbeiter entlassen werden (oder bereits entlassen haben !).

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