Zians-Haas Rechtsanwälte

Schwarzarbeit - Geldbusse auch für Arbeitnehmer

22.05.2011

Der Arbeitnehmer riskiert eine Geldbusse von 500 bis 2.000 €.

Falls der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis nicht unverzüglich meldet ("Dimona-Erklärung"), läuft der Arbeitnehmer, der neben seiner Haupttätigkeit für diesen Arbeitgeber tätig ist, Gefahr diese Geldbusse zu zahlen. Dies ändert natürlich nichts an den Verpflichtungen und Strafen, die zu Lasten des Arbeitgebers gelegt werden können.

Diese Geldstrafe kann nur dann zu Lasten des Arbeitnehmers eingefordert werden, wenn dieser bewusst einer Schwarzarbeit nachgeht. Falls der Arbeitnehmer beispielsweise "schwarz" bezahlt wird, d.h. kein Lohnzettel erstellt wird, dürfte es schwierig sein, diesen Tatbestand zu bestreiten...

Der Arbeitnehmer hat jedoch das Recht sich gegen diese Geldbusse zu wehren. Dabei kann er alle Fakten, Rechtfertigungsgründe und mildernde Umstände anführen, die eine teilweise oder vollständige Aussetzung der Geldbusse recthfertigen könnten.

Der Königliche Erlass vom 5. April 2011 ist seit dem 27. April 2011 in Kraft.

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