Zians-Haas Rechtsanwälte

Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen : Auch bei Lebensversicherungen

02.03.2011

Der Europäische Gerichtshof entschied, durch ein Urteil vom 01.03.2011, dass die unterschiedlichen Prämien und Leistungen in Versicherungsverträgen diskriminierend sind, wenn deren Höhe auf Grundlage des Geschlechts berechnet wird. Versicherungen dürfen somit nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterscheiden, wenn sie die zu zahlenden Prämien berechnen.

Die Richtlinie, mit deren Prüfung der Europäische Gerichtshof befasst wurde, ist die Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13.12.2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, ermöglicht den Mitgliedsstaaten in ihrem Artikel 5, proportionale Unterschiede bei den Prämien und Leistungen dann zuzulassen, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist.

Durch ein Gesetz vom 03.10.2007, welches die besagte Richtlinie umsetzt, hat man in Belgien diese proportionalen Unterschiede für Lebensversicherungen eingeführt, da die Niveaus des versicherten Risikos bei Frauen und bei Männern unterschiedlich sind. Männer zahlen demnach häufig höhere Prämien, da das Risiko eines frühen Ablebens (oft berufsbedingt) höher ist, bzw. die Lebenserwartung geringer.  

Für Auto- und Krankenversicherungen waren diese Unterschiede seit 2008 schon verboten.  

Ab dem 21.12.2012 dürfen Versicherungen allerdings keine Unterschiede bei der Berechnung von Lebensversicherungsprämien zwischen Männern und Frauen machen, da die Aufrechterhaltung einer unbefristeten Ausnahme von der Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen, laut dem Europäischen Gerichtshof, unvereinbar ist mit dem Ziel der Richtlinie und der Prinzipien der europäischen Union, nämlich der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen.   

Dies hat also zur Folge, dass nach Ablauf dieser Übergangsfrist, bei der Berechnung von Prämien einer Lebensversicherung keine geschlechtsbezogenen Unterschiede mehr gemacht werden dürfen.

Ob dieses Urteil eine Erhöhung der durchschnittlich gezahlten Prämien mit sich ziehen wird, wird sich zeigen…  

<< zurück