Kollektive Schuldenregelung : Schuldenerlass für Körperschäden ?
07.02.2013Der belgische Verfassungsgerichtshof ermöglicht Schuldenerlass für zivilrechtlich haftbare Personen.
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Bei einer kollektiven Schuldenregelung (Privatinsolvenz) kann das Arbeitsgericht einen Schuldenerlass gewähren, wenn die Situation des Schuldners ansonsten nicht saniert werden kann. Dieser Schuldenerlass kann jedoch nicht für folgende Schulden gewährt werden :
- noch nicht fällige Unterhaltschulden,
- Schadenersatz, der für die Wiedergutmachung einer durch eine Straftat verursachten Körperverletzung zuerkannt worden ist,
- Schulden eines Konkursschuldners, die nach Aufhebung des Konkursverfahrens übrig bleiben.
Das Opfer einer Körperverletzung kann seine Forderung nicht nur gegen einen minderjährigen Täter sondern auch gegen seine zivilrechtlich verantwortlichen Eltern geltend machen. In diesem Fall stellte sich die Frage, ob die Eltern einen Schuldenerlass für diese Schuld bei einer kollektiven Schuldenregelung erlangen konnten.
Der Verfassungsgerichtshof hat am 20.12.2012 geurteilt, dass die gesetzliche Regelung so auszulegen ist, dass dies möglich ist, da die Haftung der Eltern nicht die direkte Folge einer Straftat sondern ihrer zivilrechtlichen Haftung ist. Aus diesem Grund sei gegenüber den Eltern nicht mit derselben Strenge zu verfahren. Letztlich muss noch hervorgehoben werden, dass der Schuldenerlass keineswegs automatisch erfolgt. Das Arbeitsgericht kann auf Grund der konkreten Umstände eines Falles den Schuldenerlass für Körperschäden verweigern.