Zians-Haas Rechtsanwälte

Das neue Familiengericht

23.01.2014

Ab dem 01.09.2014 wird ein Familiengericht in allen Gerichtsbezirken Belgiens tagen. Innerhalb des Gerichts Erster Instanz wird ein Familiengericht gegründet, welches aus drei Teilen besteht, nämlich dem Familiengericht, dem Jugendgericht und den „Kammern der einvernehmlichen Regelungen“.

 

Das Familiengericht übernimmt die Zuständigkeiten des Jugendgerichts, des Gerichts Erster Instanz, des Eilgerichts und des Friedensgerichts in Familienangelegenheiten. Die „Kammern der einvernehmlichen Regelungen“ übernehmen die Schlichtungsverfahren.  

 

Eine wichtige Erneuerung ist ebenfalls, dass eine Familienakte angelegt wird, die familiäre Streitfälle, die gerichtlich geregelt wurden, gruppiert.

 

Die dringenden Angelegenheiten werden im Rahmen eines Eilverfahrens vor dem Familiengericht behandelt.

 

Das Gesetz, welches das Familiengericht ins Leben ruft, sieht noch einige andere Neuigkeiten vor. Unter anderen handelt es sich um

  • die Anhörung von Minderjährigen (ab dem 12. Lebensjahr ist es keine Verpflichtung, sondern ein Recht des Minderjährigen, angehört zu werden);
  • die Abänderung der materiellen Zuständigkeit des Friedensgerichts (Das Friedensgericht ist zuständig für Streitfälle, die   einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigen; vorher lag die Grenze bei 1.860 EUR);
  • das persönliche Erscheinen bei einer einvernehmlichen Scheidung, welches nicht mehr verpflichtend ist, wenn die Parteien seit mehr als 6 Monaten getrennt leben.

 

Die bereits anhängigen Angelegenheiten werden weiterhin durch das Gericht behandelt, welches zum Zeitpunkt der Einleitung zuständig war.

 

Der große Vorteil dieser neuen Behandlung von Familienangelegenheiten besteht darin, dass ein einziges Gericht zuständig ist für die verschiedenen Aspekte des Streitfalls (Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Beherbergung, dringende Maßnahmen, usw.) und nicht wie bisher verschiedene Gerichte diese Angelegenheiten beurteilen.

 

Quelle: Gesetz vom 30.07.2013

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